Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

eseh und LL 
für das 
Königreich Vayern. 
91. 
München, den 28. August 1879. 
  
Juhalt 
Gesetz vom 18. August 1879 über die Erbschaftsstener. — Bekannimachung vom 23. August 1879, das Papier- 
format im amtlichen Verkehr betreffend. — Berichtigung. 
  
Geseczz über die Erbschaftssteuer. 
Cudwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Rammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
I. Abschnitt. 
Von der Pflicht zur Entrichtung der Erbschaftsstener. 
Art. 1. 
Der Erbschaftssteuer unterliegen nach Maßgabe der Bestimmungen des gegenwärtigen 
Gesetzes Anfälle 
134
	        
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