9) über Zuschüsse des Staats an andere öffentliche Kassen, wenn die Rechnungen
der letzteren mit gebührenpflichtigen Quittungen versehen sein müssen;
10) über Konkurrenzbeiträge einer kirchlichen Stiftung an eine andere;
11) über Schubfuhrlöhne, welche an Distrikts= oder Gemeindekassen geleistet werden;
42) über Vergütungen für Heimatlose;
13) über alle Baarempfänge der Gemeinden aus Staatskassen, soferne die Zahlung
nicht in Folge einer privatrechtlichen Verpflichtung, sondern aus Gründen des
öffentlichen Rechts erfolgt;
14) über die den Gefängnißwärtern für Verpflegung der Verhafteten geleisteten Zah-
lungen;
15) über Forstrechtsnutzungen aus den Staatswaldungen oder desfallsige Geldver-
gütungen, dann über alle Geld= und Naturalbezüge, welche den Gemeindebürgern
und sonstigen Bezugsberechtigten als Ausfluß des Gemeindeverbandes zukommen;
über die an die Brandversicherungsanstalten für Gebäude in den Landestheilen
rechts des Rheins und in der Pfalz entrichteten Versicherungsbeiträge und über
die von denselben geleisteten Entschädigungen;
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17) über Pensionen und Unterstützungen aus den Emeriten= und protestantischen
Pfarrpensionsfonds, aus den protestantischen Pfarr-Unterstützungs= und Pfarr-
Wittwenkassen, sowie aus den Kassen der verschiedenen für Pensionirung und
Unterstützung der öffentlichen Bediensteten und der Anwälte oder deren Relikten
bestehenden Vereine und Anstalten;
18) über Unterstützungen aus den Gewinnantheilen der Versicherungsanstalten;
19) über Ankauf und Beifuhr von Getreide und anderen Lebensmitteln zur Unter-
stützung Bedürftiger in Theuerungsjahren;
20) über heimbezahlte Anlehens-Obligationen;
21) über die Zinsen von Anlehens-Obligationen (Coupons);
22) über Zahlungen der Königlichen Bank im Bankverkehr;
23) über empfangene Steuerbeiträge;
24) über Hinausvergütungen der Königlichen Verkehrsanstalten an andere Verkehrs-
anstalten bei Abrechnungen;