Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

9) über Zuschüsse des Staats an andere öffentliche Kassen, wenn die Rechnungen 
der letzteren mit gebührenpflichtigen Quittungen versehen sein müssen; 
10) über Konkurrenzbeiträge einer kirchlichen Stiftung an eine andere; 
11) über Schubfuhrlöhne, welche an Distrikts= oder Gemeindekassen geleistet werden; 
42) über Vergütungen für Heimatlose; 
13) über alle Baarempfänge der Gemeinden aus Staatskassen, soferne die Zahlung 
nicht in Folge einer privatrechtlichen Verpflichtung, sondern aus Gründen des 
öffentlichen Rechts erfolgt; 
14) über die den Gefängnißwärtern für Verpflegung der Verhafteten geleisteten Zah- 
lungen; 
15) über Forstrechtsnutzungen aus den Staatswaldungen oder desfallsige Geldver- 
gütungen, dann über alle Geld= und Naturalbezüge, welche den Gemeindebürgern 
und sonstigen Bezugsberechtigten als Ausfluß des Gemeindeverbandes zukommen; 
über die an die Brandversicherungsanstalten für Gebäude in den Landestheilen 
rechts des Rheins und in der Pfalz entrichteten Versicherungsbeiträge und über 
die von denselben geleisteten Entschädigungen; 
  
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17) über Pensionen und Unterstützungen aus den Emeriten= und protestantischen 
Pfarrpensionsfonds, aus den protestantischen Pfarr-Unterstützungs= und Pfarr- 
Wittwenkassen, sowie aus den Kassen der verschiedenen für Pensionirung und 
Unterstützung der öffentlichen Bediensteten und der Anwälte oder deren Relikten 
bestehenden Vereine und Anstalten; 
18) über Unterstützungen aus den Gewinnantheilen der Versicherungsanstalten; 
19) über Ankauf und Beifuhr von Getreide und anderen Lebensmitteln zur Unter- 
stützung Bedürftiger in Theuerungsjahren; 
20) über heimbezahlte Anlehens-Obligationen; 
21) über die Zinsen von Anlehens-Obligationen (Coupons); 
22) über Zahlungen der Königlichen Bank im Bankverkehr; 
23) über empfangene Steuerbeiträge; 
24) über Hinausvergütungen der Königlichen Verkehrsanstalten an andere Verkehrs- 
anstalten bei Abrechnungen;
	        
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