Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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ch und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
-**-. 
München, den 16. März 1 1880 
In h alt: 
Bekanntmachung vom 10. März 1880, den Vermögensstand des Militär-Wittwen- und Waisen-Fonds, dann des 
Invaliden= und des Militär- milden Stiftungs-Fons für das Etatsjahr 1878|79 betresfend. 
Bekauntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des 
Invaliden= und des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1878/|79 betr. 
Rönigliches Kriegsminislerium. 
Seine Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über 
den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des Invaliden= und 
des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1878·.79 Vortrag erstattet worden 
war, inhaltlich Allerhöchster Entschlie9ung vom 28. Februar 1880 die Ermächtigung zu 
ertheilen geruht, daß die Nesultate des Vermögensstandes der genannten Fonds durch das 
Gesetz= und Verordnungs-Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
München, den 10. März 1880. 
v. Moaillinger. 
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