Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Wir geben Uns daher der Erwartung hin, daß der Landrath bei seinem nächsten 
Zusammentritte die hiefür erforderlichen Mittel willigen werde, und beauftragen Unsere 
Kreisregierung, das betreffende Postulat in die Propositionen zum Kreisbudget für 1881 
wiederholt einzustellen. 
2. Wir ermächtigen nach Antrag des Landrathes Unsere Kreisregierung, aus der 
Position Cap. III §. 1 Tit. 9 lit a den Districts-Schulinspectoren, im Falle ein Bedürf- 
niß hiefür nachgewiesen wird, neben ihren normativmäßigen Gebühren zur Bestreitung der 
Reisekosten Remunerationen zu bewilligen. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes zur Gewährung einer widerruflichen Zulage für 
die pensionirten Lehrer, und zwar von 16 „ für Verweser und Gehilfen, dann von 40, 
50 und 40 —& für die Lehrer I., II. und III. Klasse die Summe von 3258 „K in 
das Kreisbudget für 1880 einzustellen, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Dem hiebei angefügten Antrage des Landrathes entsprechend, beauftragen Wir gleich- 
zeitig Unsere Kreisregierung, die nöthigen Einleitungen zur Revision der Satzuugen des 
Lehrerpensionsvereines und zur Erhöhung der bisherigen Vereinsbeiträge zu treffen. 
4. Die Willigung des erhöhten Betrages von 5000 J zu Unterstützungen für dürf- 
tige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten haben Wir wohlgefällig ausfgenommen. 
5. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Erweiterung, Verbesserung und Ein- 
richtung der Kreis-Irrenanstalt Karthaus-Prüll und bezüglich der Aufnahme eines Kreis- 
Anlehens zu diesem Zwecke haben bereits ihre Erledigung gefunden. Wir verweisen in 
dieser Beziehung auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern vom 
3. Jänner l. Is. Nr. 8, sowie auf das Gesetz vom 14. Februar l. Is. (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 29). 
Desgleichen ist der Antrag des Landrathes, es möchten dem I. Assistenzarzte bei der 
Kreisirrenanstalt Dr. Vornheim die Rechte eines pragmatischen Beamten eingeräumt 
werden, bereits durch Unsere Entschließung vom 31. Jänner l. Is. Nr. 1889 verbe- 
schieden worden. 
Den übrigen von dem Landrathe in Ansehung der Kreis-Irrenanstalt Karthaus-Prüll 
gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung. 
6. Desgleichen genehmigen Wir die von dem Landrathe bezüglich der Gebäranstalt 
Regensburg, sowie bezüglich der Kreisrettungsanstalt Burglengenfeld gefaßten B#sclüe= " 
· 2
	        
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