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ministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten vom 20. October 1855 Nr. 10,097
veröffentlichten Programme für die dem Stantsärar obliegenden Neubauten von Schullehrers-
Wohnungen nebst dazu gehörigen Oekonomiegebäuden und für Schulhäuser, welche bisher
auch für Bauten, bei denen das Staatsärar nicht betheiligt erscheint, in analoge Anwendung
gekommen sind, auch nach wiederholter Prüfung nicht für zu reichlich bemessen zu erachten
vermögen.
Wir beauftragen aber Unsere Regierung, Kammer des Innern von Mittelfranken,
bei der Anordnung von Schulhausbauten innerhalb der durch das Bauprogramm gezogenen
Schranken auf möglichste Kostenersparung hinzuwirken.
2. Dem vom Landrathe gefaßten Beschlusse entsprechend genehmigen Wir, daß sowohl
die für das Jahr 1879 als auch die für die Folge auf Unterrichtsaushilfe bei Erkrankungen
von Lehrern an Realschulen erwachsenden Kosten insoweit aus dem allgemeinen Kreisreserve-
fond gedeckt werden, als den betheiligten Realschulen zur eigenen Bestreitung fraglicher
Kosten keine Erübrigungen zur Verfügung stehen und die nöthige Unterrichtsaushilfe nicht
etwa durch die übrigen Lehrkräfte der betheiligten Realschule ohne Ueberschreitung der dem
einzelnen Reallehrer schulordnungsmäßig obliegenden Unterrichtsstundenzahl geleistet werden
kann.
3. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Verpachtung einiger Grundstücke der Kreis-
landwirthschaftsschule in Lichtenhof und wegen Vornahme von baulichen Einrichtungen und
Reparaturen an den dortigen Oekonomiegebäuden, sowie dem Beschlusse hinsichtlich der Er-
neuerung des Vertrages über die Verpachtung des Staatsgutes Triesdorf und einiger nicht
zu demselben gehöriger Objecte des k. Aerars an die Kreisackerbauschule in Triesdorf ertheilen
Wir Unsere Genehmigung.
4. Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Erhöhung der Position
für die agricultur-chemische Versuchsstation und haben Wir den Mehrbetrag in das Kreis-
budget eintragen lassen.
5. Desgleichen genehmigen Wir die vom Landrathe in Betreff der Kreis-Irrenanstalt
Erlangen gefaßten Beschlüsse.
Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir dem-
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