.24.
III. Königreich Württemberg.
1. Die Paulus'sche wissenschaftliche Bildungs-An-
stalt auf dem Salon bei Ludwigsburg,)
2. „ höhere Handelsschule zu Stuttgart
IV. Großherzogthum Baden.
Die mit der Großherzoglichen höheren Bürger-
schule verbundene Bender'sche Privat-
anstalt zu Weinheim.
V. Großherzogthum Hessen.
1. Die Privat-Realschule des Dr Klein (früher
Scharvogel) zu Mainz,
2. , Handelsschule des Dr. Nägler zu Offenbach-
VI. Herzogthum Braunschweig.
1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu
Braunschweig,
2. „ Jakobson-Schule zu Seesen.
VII. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
Die Handelsschule zu Gotha.
VIII. Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs= und Unterrichts-Institut des
Prof. Dr Brinckmeier zu Ballenstedt.
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IX. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes Barop
zu Keilhau.
X. Jürstenthum Reuß jüngere Linie.
T Die Handelsschule des Dr. Amthor zu Gera.
XI. Freie und Hansestadt Lübeck.
Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher
von Großheim) zu Lübeck.
XII. Freie Hansestadt Bremen.
Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen.
XIII. Freie und Hansestadt Hamburg.
1. Die Schule des Dr. H. Bock (früher Dr. J.
G. Fischer) zu Hamburg,
2. „ von Ed. Förster (früher Dr I.
N. Bartels und E. Förster das.),
3., de Gebrüder F. und W. Glitza
daselbst,
4. „ « des Dr. Wichard Lange daselbst,
5. „ „ von F. L. Nirruheim daselbst,
6.. des Dr. M. Otto daselbst,
7. israelitische Stiftungsschule daselbst,
8. „ Talmud-Tora-Schule daselbst,
9. „ Reaalschule der reformirten Gemeinde das.
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist.
I. Königreich Preußen.
Provinz Ostpreußen
1. Die Gewerbeschule zu Königsberg i. Pr.)
*) Die Anstalt ist mit dem 31. März 1879 ausge-
boben worden. Die bis dahin ertheilten Befähigungs-
leugnisse für den einjährig freiwilligen Militärdienst be-
halten Gültigkeit.
Provinz Brandenburg.
2. Dies Gewerbeschule zu Frankfurt a. d. Oder,“)
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ihrer Schtiler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten
throrelischen Klasse die Reise für die Fachklasse erworben
haben.