Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Provinz Schlesien. Provinz Hessen-Nassau. 
4. Die Gewerbeschule zu Breslau,.) 13. Die Gewerbeschule zu Cassel.o) 
5. R„ „ Brieg,) 
6. „ „Gleiwitz,“) Rheinprovinz. 
7., „ „Görlitz,“) 44. Die höhere Gewerbeschule zu Barmen,), 
8. R„ » ,,»tegmtz") «15.»GewcrbcschnlezuCoblenz,0) 
· 4 16. R„ Cöln,) 
Provinz Sachsen. 17. » »Elbekfeld,o) 
9. Die Gewerbeschule zu Halberstadt.o) 18. „ » „ Krefeld,o) 
» «» » 19.» » „Saarbrücken.“) 
Provinz Schleswig-Holstein. 
10. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.!) II. Königreich Sachsen. 
½m Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz. 2) 
Provinz Hannover. · 
11. Die Gewerbeschule zu Hildesheim.“) 4) Diese Anstalt darf denienigen ihrer Schüler Be- 
4 sähigungszeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der 
Provinz Westfalen. * höheren Klassen die Reise für Selekta dargethan 
12. Die Gewerbeschule zu Bochum.) # .) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ibrer Schüler 
Befähigungszeugnisse zu ertbeilen, welche in einer von 
ESEees einem Regierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung 
) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Be. dargethan haben, daß sie den ersten (1½ jährigen) und 
fähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadelten= Ein, zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und 
trittsprüfung bestanden haben. sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben. 
Bekanntmachung. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, 
welchen provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. 
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine 
auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines 
Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung bestanden haben. 
Berlin, den 24. März 1880. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck.
	        
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