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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1878 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale für das Jahr 1880.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Schwaben und Neuburg beträgt
für das Jahr 1880 3/°179,304 , wovon ein Stenerprozent auf 31,793.44
sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1880.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein-
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
J 7 dieser Beilage haben Wir die aus Centralfonds-Zuschüssen zu deckenden persön-
lichen Aufbesserungs-Zulagen und Unterstützungsbeiträge des Lehrerpersonales an den deut-
schen Volksschulen, welche ohne vorausgehende Etats, lediglich auf Grund der Rechnungs-
ständigkeit oder der erfolgenden neuen Anweisung nach den bestehenden Normen gezahlt
und am Schlusse des Jahres nach Maß des effectiven Aufwandes creditirt werden, unter
Cap. III §. 1 Tit. 2, Tit. 3 a, Tit. 10 a, va und Tit. 104 -der Ausgaben, dann unter
Cap. 1I §. 3 Tit. 6, 7, 8 und 10 der Einnahmen intra lineas vortragen lassen.
IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land-
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1. Der Landrath hat einstimmig beschlossen, das Minimaleinkommen des Lehrper-
sonales, und zwar:
a) für Lehrer in Gemeinden über 2500 Seelen auf 940 J,
b) für Lehrer in Gemeinden unter 2500 Seelen auf 840 /4.
I) für Schulverweser und weltliche Lehrerinnen, dann Schulverweserinnen auf 650.7
einschließlich der Centralfondszulagen zu erhöhen.