Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

26. 245 
  
Festgesetzter 
Cep. . Vortrag. Betrag 
1 — 3 
  
Uebertrag 393141 50 
III 1|Kül. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) Im Allgemeinen zum Vollzug des rl#. 
vom 10. November 1861 . . 54108 89 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkonmens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise: 
aa) aus Centralfonds . . ·«14H«)3970 
bb) aus Kreisfonds zur weiteren Aufbesserung 50180 — 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 9 AC für alle 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen undSchulgehilfen 27,136.M 
d) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Schul- 
stellen . 5194 40 
  
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: i 
a) in Quinquennien à 90 ¾ für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 —¾ für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen 280,057 ¼ 50 
4b.) besondere Dienstalterszulagen für Lehrer in Gemeinden 
des Donaumooses aus Kreisfonds . 3000 — 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
Zur Erhöhung der Verpflegsentschädigungen für die Schul- 
gehilfen mit Ausnahme jener für die Städte 29400 
Titl. b. Remunerationen und Unterstützungen für 
das active Lehrerpersonal . . . . 3000 — 
Latus 325734 49 
  
  
  
  
 
	        
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