Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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rseh- und Perordnungs-Mlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
M 5. 
München, den 20. Januar 1880. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 18. Januar 1880, Maßregeln gegen die Rinderpest beir. 
Bekanutmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. 
Staatsministerium des Innern. 
Nachdem der Stand der Rinderpest in Oesterreich-Ungarn nach den anher gelangten 
amtlichen Mittheilungen wieder günstiger geworden ist, so wird die Bekanntmachung vom 
22. Oktober v. Is. (Gesetz“ und Verordnungsblatt S. 1461) außer Kraft gesetzt und 
treten an deren Stelle die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 28. Juli v. Is. 
(Geset= und Verordnungsblatt S. 713) für die ganze bayerisch-österreichische Landesgrenze 
wieder in Wirksamteit, soweit nicht in Nachstehendem elwas Anderes bestimur ist: 
I. Gestattet ist die Einfuhr von Schafen aus Oesterreich-Ungarn nach Bayern 
nur dann, wenn 
a) die Einfuhr an den von den k. Kreisregierungen, Kammern des Innern, bestimmten 
Eintrittsorten zu der für die Biehkontrole bestimmten Zeit erfolgt;
	        
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