Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Wir beauftragen Unsere Kreisregierungen, Kammern des Innern, die aus ihrem 
Kreise gewählten Mitglieder des besonderen Ausschusses der Kammer der Abgeordneten sogleich 
unter abschriftlicher Mittheilung dieser Bekanntmachung aufzufordern, sich an dem bestimmten 
Tage in Unserer Haupt= und Residenzstadt einzufinden und die ihnen obliegenden Arbeiten 
zu beginnen. 
Schloß Berg, den 13. Juni 1880. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
  
  
Bekanntmachung, die Einberufung des Landtages betreffend. 
Cndwig l. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Wir haben beschlossen, den Landtag, dessen Versammlung Wir durch Unsere 
Verfügung vom 20. Februar d. Irs. bis auf Weiteres vertagt haben, auf 
Montag den 12. Juli laufenden Jahres 
einzuberufen.
	        
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