Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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ähigkeit Auf die ür die 
Fähiglit Stunden- Zu jedem, BZahl Ab- 
sind Abtriebe zu einer zahl, Raum= !Abtriebe triebe,Betrag 
Blasenfüllung Lutter Spalte 4.nhalt werden Spaltel13,e Bemerkungen 
erforderlich kommen der an Stoff sist mithin] Auf- 8 
also Blase af- Stoff zu!chlags 
auf Zahls Material- gegeben ver- 
Abtriebe wenden 
11 12 13 14 15 16 17 18 
Zahl Liter Ler Liter 4 
Kartoffel — 21 192 160 33600 29 34|20| 81. N. Aufschlagein- 
nehmer. 
Kartoffel 4 16 120 100 16000 1397/ Amletzten Betriebstage darf 
Stunden länger (d. i. 
16 Stunden statt 12 Stun- 
den) behufs Abtriebs des 
aus den letzten 4 Meisch- 
« » abtrieben gewonnenen Lut- 
Flüssige Weinhefe 5 47 85 42,5 1,9971997 ters destillirt werden. 
Steinobst 5 29 98 73,5 2,.131121 81 
2) Ein Lutterabtrieb ist nur dann steuerfrei zuzulassen, wenn dem Lutter kein Material beigemischt 
ird. 
3) Bei Berechnun 
überschießende 
be 
voller Materialabtrieb in Anrechnung zu bringen ist. 
der Zahl der Materialabtriebe aus der Zahl der Betriebsstunden bleibt eine 
triebsstunde außer Betracht, wogegen für mehrere überschießende Stunden ein 
 
	        
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