Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

Bezirk der Aufschlageinnehmerei 
zu. ..... 
Nummer des Brennerci-Inventariums. 
  
199 
Beilage XXX. 
Zu S§. 71 Ziffer 1. 
Nummer der Belege. 
Anmeldung 
der 
Räume und Geräthe in der Brennerei 
des N. N. zu N. 
sowie der 
mit der Brennerei in Verbindung stehenden Räume. 
Anuleitung 
zum Gebrauch für den Inhaber der Betriebs- 
anstalt. 
1) Diese Aumeldung ist von dem Inhaber der 
Betriebsanstalt der Aufschlag-Einnehmerei 
des Bezirks in doppelter Ausfertigung dann 
zu übergeben, 
a) wenn eine Betriebs-Anstalt nen errichtet 
worden und 
b) wenn die vorhandene Anmeldung irgend- 
wie undentlich geworden ist. 
2) Es sind alle zur Betriebsanstalt gehörigen 
oder in den Räumen derselben stehenden Ge- 
räthe, mit alleiniger Ausnahme der kleinen 
nur zum Schöpfen und Füllen bestimmten 
Gefäße, desgleichen der Röhrenleitungen und 
Pumpen aufzunehmen. 
3) Jedes Geräth ist einzeln zu verzeichnen, 
wobei zu beobachten ist, daß die Destillir- 
geräthe mit einer besondern Nummernfolge 
  
Angabe 
der Räume und ihrer Lage. 
Die Brennerei befindet sich auf der östlichen Seite 
des Hofraumes in einem besonderen Gebäude, an dessen 
östlichen Flügel ein Wirthschaftsgebäude grenzt, welches 
mit der Brennerei in Verbindung steht. 
A. Das Brennereigebäude enthält nach näherer Angabe 
des Grundrisses folgende Räume: 
1) Im Souterrain: 
a) den Kartoffel= und Spirituskeller, 
b) das Gährungslokal, 
I%) die Malztenne, 
d) den Quellraum u. s. w. 
2) In der ersten Etage: 
a) den Raum zur Herstellung und Abkühlung der 
Meische, 
b) das Destillationslokal, 
0) das Darrlokal, 
ch das Hefenlokal, 
O) das Kesselhaus u. s. w.
	        
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