Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

. 38. 447 
Beilage VI. 
Zu g. 20. 
Kontobuch 
des (. . . . .-Fabrikanten.. . . ) zu 
über Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein. 
Dieses Buch enthält (20) Blätter, welche mit einer vom Das Buch ist ... 
Unterzeichneten angesiegelten Schnur durchzogen sind. EEIEIII 
. . . . den 
N. N. (Oberzollinspektor.) 
Inhalts-Verzeichniß. 
(Denaturirung mit 10 Prozent Holzgeist.) (Abtheilung I. Seilc 2 bis 29). 
(Denaturirung mit 10 Prozent Schwefeläther). (Abtheilung II Seite 30 bis 39.) 
Anleitung. 
1) Das Kontobuch nach diesem Muster ist von den Gewerbtreibenden, welche Branntwein mit 
a) 10 Prozent Holzgeist, oder 
b) 5 Prozent Holzgeist, oder 
) Terpentinöl, oder 
4) Thieröl, oder 
.0) Schwefeläther 
für den eigenen Gewerbebedarf denaturiren lassen, über die Herstellung und Verwendung des betreffenden 
denaturirten Branntweins zu führen. 
Läßt ein Gewerbtreibender denaturirten Branntwein von mehreren der bezeichneten Arten bereiten, so 
geschieht die Anschreibung für jede Art in einer besonderen Abtheilung desselben Kontobuches. 
Bezüglich des mit den Mitteln unter c, d, e denaturirten Branntweins sinden Einträge in die Spalten 
4, 9, 10 nicht statt. 
2) Die Einträge unter „I. Zugang“ sind jedesmal sofort nach beendigter Denaturirung zu bethätigen, wobei 
in Spalte 3 und bezw. 4 die Summen aus Spalte 19 und bezw 23 der Anmeldung übernommen werden. 
Die Uebereinstimmung wird von den Ausschlagbediensteten, welche die Denaturirung überwacht haben, 
bescheinigt. 
3) Unter „II. Abgang“ sind die Spalten 6 bis 11 an dem Tage auszufüllen, an welchem der bezügliche 
Posten aus dem angemeldeten Orte der Lagerung zur Verwendung entnommen wird 
Die Ausfüllung der Spalten 12 und 13 ist nur hinsichtlich des anders als mit 10 Procent Holzgeist 
denaturirten Branntweins erforderlich. Dieselbe braucht nicht für jeden einzelnen in Spalte 6 bis 11 ge- 
buchten Posten zu geschehen, muß aber spätestens am Schlusse jedes Vierteljahres nach den Gesammtergebnissen 
erfolgen. Das Datum der Eintragung ist in Spalte 14 zu vermerken. 
4) Nach jedem Vierteljahr ist das Kontobuch innerhalb der nächsten 3 Tage in die Spalten 3 und bezw. 4, 
sowie 8 und bezw. 10 abzuschließen. 
94“
	        
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