Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

seh-und Verorhunngs-glatt 
für das 
Königreich Vayern. 
400. 
München, den 26. Juni 1880. 
Inhaltt: 
Bekauntmachung vom 7. Juni 1880, betressend die Rückvergiltung des Ausschlags für ausgeführten Branntwein 
und die Erhebung einer Uebergangralgab## bei der Einfuhr von Branntwein. 
Bekanntmachung, betreffend die Rückvergütung des Aufschlags für ausgeführten Branntwein 
und die Erhebung einer Uebergangsabgabe bei der Einfuhr von Branntwein. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 29. vor. Mts., den Vollzug des 
Gesetzes über den Branntweinaufschlag betreffend, und auf den Schlußsatz der Ministerial= 
Bekanntmachung vom 1. I. Mts. gleichen Betreffs (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 
393—395), wird nachstehend die Anweisung im bezeichneten Betreffe zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. ' 
München, den 7. Juni 1880. 
In Vertretung des k. Staatsministers, 
v. Pfistermeister, Staaisratb. 
Der General-Serretär: 
Ministerialrath Luber. 
98
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.