Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

.K 40. 493 
Beilage III. 
Aumeldung 
zur 
Branntweinaus fuhr. 
Der unterzeichnete Liqueurfabriktat:: . .... zu ... .. . . .. ... meldet 
hiemit der k. Aufschlageinnehmerei zu........ . . . .. , daß er beabsichtigt, den nach Ver- 
packung und Menge umstehend näher deklarirten inländischen Liqueur in Flaschen innerhalb der 
nächsten Tage dem Hauptzollamt 33 . . . . ... zur Abfertigung zu stellen und 
demnächst über das Hauptzollnnt an inn . ... 
(in.............. ) auszuführen Der Unterzeichnete trägt darauf an, ihm nach erfolgter 
Ausfuhr und auf Grund der desfallsigen Aus= bezw. Eingangsbescheinigung die angeordnete Rück- 
vergütung des Branntweinaufschlags zu gewähren. 
Die Anmeldung ist abgegeben am . . . .. 18. 
laut Abfertigungsregister Vr. 
(Unterschrift.) 
Gesehen und eingetragen in das An- 
melderegister Nr. 
(L. S.) Unterschrift des Aufschlageinnehmers. (Unterschrift.) 
E
	        
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