Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

rseh-und Verurhuunngs-giall 
für das 
Königreich Bayern. 
* 41. 
München, den 6. Juli 1880. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 22. Juni 1880, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes 
betressend. — Bekanntmachung vom 4. Juli 1880, die Aufhebung der zwischen Bayern und Württemberg 
bestebenden llebereinkunft vom Jahre 1826 wegen Verhütung der Forslfrevel in den Grenzwaldungen betreffend. 
— Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. 
Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahn- 
betriebes betreffend. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeuwern. 
Zu den Bahnen untergeordneter Bedeutung, bei welchen die unter Ziff. I bis ein- 
schließlich IV der Bekanntmachung vom 3. Mai 1879 gleichen Betreffs (Ges.= u. V.-Bl. 
Nr. 26) getroffenen Bestimmungen beachtet werden müssen, tritt vom 1. Juli l. J. an 
die im Betriebe der Eisenwerks-Gesellschaft Maximilianshütte stehende Zweigbahn 
Haidhof — Maximilianshütte hinzu. 
München, den 22. Juni 1880. 
Irhr. v. Crailsheim. 
Der General-Secretär, 
Dr. v. Prestele. 
102
	        
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