Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Zu lebhafter Freude gereichte es Mir zu sehen, wie aus 
Anlaß Meines diesjährigen Doppelfestes und der damit ver- 
bundenen Jubelfeier Meines Hauses alle Kreise der Bevöl= 
kerung darin wetteiferten, Mir durch Zusendung von Glück- 
wünschen und Gaben sowie durch Veranstaltung sinniger Fest- 
lichkeiten ihre treu anhängliche Gesinnung zu bezeigen. Ich 
fühle Mich durch diese zahlreichen, Meinem Herzen wohl- 
thuenden Kundgebungen zu dem wärmsten und aufrichtigsten 
Danke bewegt und beauftrage Mein Gesammtministerium, 
demselben in geeigneter Weise öffentlichen Ausdruck zu ver- 
leihen. 
Elman, den 27. August 1880. 
Ludwig. 
An 
Mein Gesammtministerium.
	        
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