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für das
Königreich Bayern.
#/ 60.
München, den 4. Dezember 1880.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 30. November 1880, Verlag und Verkauf der Hiempelmarken betr. — Bekan
machung vom 29. November 1880, das Gesuch der Gemeinde Büchenbach, k. Amtsgerichts Roth und zt-
amts Spalt, um Zutheilung zum k. Amtsgerichte und Rentamte Schwabach betr. — Auszug aus der Adelg-
Matrikel de- des Königreiches.
Bekanntmachung, Verlag und Verkauf der Stempelmarken betr.
Königl. Slan#tsministerium des königl. Hanses und des Aeußern
und hönigl. Staatsministerium der Tinanzen.
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß der
Verlag und Verkauf der bayerischen Stempelmarken (Gebührenmarken) vom 1. Januar
1881 beginnend an die Postanstalten überzugehen habe, und daß das k. Hauptstempel-
verlags-Amt in München nach Abwickelung seiner Geschäfte aufgelöst werde.
Hiezu wird Folgendes bemerkt:
1) Stempelmarken zum Werthe von 20 und 50 Pfennig werden von dem genannten
Tage an bei sämmtlichen, zur Annahme von Postsendungen ermächtigten Organen
rder Postverwaltung verkauft. Die Verkaufsstellen für Stempelmarken, welche
auf Beträge von 10 Pfennig, dann von 1, 2, 41 und 10 Mark lauten, werden
nach den örklichen Verhältnissen, dem Bedürfnisse entsprechend, bestimmt. Die
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