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etz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Vayern.
W 61.
München. den 13. Dezember 1880.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 3. Dezember 1880, die Vollzugsvorschriften zu dem Gesetze vom S. August 1878 über
die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungorechtosachen betreffend. —
Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer ftemden Decoration. —
Consulat der Vereinigten Staaten von Amerika in München
Bekanntmachung, die Volsugsvorschriften zu dem Gesetze vom 8. August 1878 über die Errich
tung eines Verwaltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechtssachen betreffend.
Staatsministerium des Innern.
Im Vollzuge des Art. 16 Abs. 5 des Gesetzes vom 8. August 1878, die Errichtung
eines Verwaltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechtssachen betreffend,
hat das k. Staatsministerium des Innern die unter'n 1. September v. Is. erlassenen
Vollzugsvorschriften zu dem genannten Gesetze (Gesctz= und Verordnungsblatt 1879 S.101 ff.)
nach gutachtlicher Einvernahme des k. Verwaltungsgerichtshofes einer Prüfung unterstellt,
hiernach aber im Einverständnisse mit den übrigen k. Ministerien Aenderungen der erwähmen
Vollzugsvorschriften vorerst nicht für veranlaßt gefunden.
Die letzteren bleiben daher bis auf Weiteres in Kraft.
München, den 3. Dezember 1880.
u. Pfeufer.
Der General-Serretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
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