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Beilage IV zum Gesetz- u. Verorbnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1880.*)
Entscheidung des k. Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Oktober 1880 in der Sache, das Ge-
such des Kaver Grundgeier in München um die Bewilligung zur Ausübung der realen
Branntweingerechtsame, hier den Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Staatsministerium des Innern
und dem k. Verwaltungsgerichtshofe betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.
In der Sache, das Gesuch des kaver Grundgeier in München um die Bewillig-
ung zur Ausübung der realen Branntweingerechtsame, hier den Kompetenzkonflikt zwischen
dem k. Staatsministerium des Innern und dem k. Verwaltungsgerichtshofe betreffend, be-
schließt der k. Verwaltungsgerichtshof in dem zur Entscheidung von Kompetenzstreitigkeiten
gebildeten Senate, auf Grund der in öffentlicher Sitzung vom 27. Oktober 1880 ge-
pflogenen Verhandlung:
„daß zur Bescheidung der von Taver Grundgeier in München gegen
die Entschließung der k. Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern,
vom 8. Januar l. Is. erhobene Beschwerde vom 10. Februar l. Is. der
k. Verwaltungsgerichtshof zuständig und das durch die Erhebung des Kom-
petenzkoufliktes veranlaßte Verfahren kostenfrei sei.“
Entscheidungsgründe.
Der vormalige Pfandleiher Taver Grundgeier in München stellte unter dem
29. September beziehungsweise 8. Oktober v. Is. bei dem dortigen Stadtmagistrate das
Gesuch um die Eilaubniß zur Ausübung der von ihm nach notariellem Vertrage vom
18. September v. IJs. käuflich erworbenen realen Branntweingerechtsame, sowie zum Be-
triebe einer Weißbierschenke im Anwesen Haus-Nr. 30 an der Reichenbachstraße in München.
Dieses Gesuch wurde durch Magistratsbeschluß vom 14. Oktober v. Is. abweislich be-
schieden, weil das Schenklokal den polizeilichen Anforderungen nicht entspreche und abgesehen
hievon, Gesuchsteller sich dazu verstanden habe, Armenbücher in Pfand zu nehmen, hieraus
aber die Annahme sich rechtfertige, daß er den Betrieb der Schenke zur Förderung der
Völlerei mißbrauchen werde.
*) Ausgegeben zu München den 2. Dezember 1880. 4