Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

1286 
Bekanntmachung, die Aufhebung der k. Staatsschuldentilgungs-Spezialkasse Würzburg betr. 
K. Staatsministerium der Tinanzen. 
Auf Grund der durch §. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 7. Mai 1880 (Gesetz- 
und Verordnungsblatt S. 321) ertheilten Ermächtigung wird die k. Staatsschuldentilgungs- 
Spezialkasse Würzburg vom 1. November 1881 an aufgehoben. 
München, den 8. Oktober 1881. 
v. Riedel. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Luber. 
  
Bekanntmachung, die Bestimmung eines Dienstzeichens für die beamteten Thierärzte betr. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben unter'm 7. d. Mts. allergnädigst zu be- 
stimmen geruht, daß die beamteten Thierärzte als Dienstzeichen eine mit dem gekrönten 
Löwen versehene Schirmmütze von dunkelblauem Tuche nach der für die Angestellten der 
inneren Verwaltung vorgeschriebenen Form zu tragen haben und daß die Verzierung der 
Schirmmütze 
4) des Landesthierarztes nach lit. c, 
2) der Kreisthierärzte nach lit. d, 
3) der Bezirksthierärzte nach lit. e, und 
4) der Kontrolthierärzte nach lit. f 
der Anlage Tafel VI zu der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Mai 1833 (Regierunss- 
blatt S. 705) zu bemessen, jedoch in Silber auszuführen ist. 
Hiezu wird bestimmt, daß die beamteten Thierärzte die für ihren Dienstesgrad vor- 
geschriebene Schirmmütze außer dem Dienste tragen können, bei allen amtlichen Geschäften 
außerhalb ihres Amtssitzes dagegen tragen müssen. 
München, den 13. Oktober 1881. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schleretb.
	        
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