Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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1287 
Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Commissäre bei der k. Staatsschuldentilgungs- 
Anstalt betreffend. 
In Gemäßheit der Bestimmungen Tit. VII §. 14 der Verfassungs-Urkunde und 
Art. 35 des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betreffend, 
sind von den beiden Kammern des gegenwärtigen Landtags nachgenannte Mitglieder derselben 
als Landtagscommissäre bei der k. Staatsschuldentilgungs-Anstalt gewählt worden: 
I. Von der Kammer der Reichsräthe: 
Herr Reichsrath Freiherr von Schrenk als Commissär, und 
Herr Reichsrath von Bomhard als Stellvertreter desselben; 
II. Von der Kammer der Abgeordneten: 
Herr Abgeordnete Dr. von Kurz als Commissär, und 
Herr Abgeordnete Karl Heinrich Schmidt als Stellvertreter desselben. 
Vorstehende Wahlen werden hiemit zur allgemeinen Kenntniß in Bezug auf die Unter- 
zeichnung der Staatsschuldurkunden gebracht. 
München, den F Oktober 1881. 
Kgl. b. Staatsschuldentilgungs-Commission. 
Frhr. v. Lobkowitz. 
  
Rauchenberger. 
  
Hosdienst-Nachricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 4. Oktober l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, den kgl. Hofbaudirektor 
Georg von Dollmann zum Hof-Ober- 
baudirektor mit dem Range und den Com- 
des Oberbaudirektors im Staats- 
dienste zu befördern. 
petenzen 
Ordens-Verleihungen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
1. August l. Is. dem k. k. österreichischen 
Regierungsrath Rudolph Haubel in Salz- 
burg und dem k. k. österreichischen Landes- 
forst-Inspector Heinrich Volkmann daselbst 
das Ritterkreuz I. Classe des Verdienstordens 
vom heiligen Michael zu verleihen.
	        
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