Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

61. 
1301 
  
Bezeichnung der Pensions-Klassen 
Monatlicher Betrag der 
Pension nach Chargen 
  
Wacht- 
meister 
1 
und in Gleicha tung g dieser 
Grade stehende endarmerie- 
Stations- 
komman= 
Sergent dant 
und Gen- 
*sis darm 
  
  
ngehörige 
AM A. 
a) bei dem Verluste 
einer Hand 18 18 18 
eines Faßes . 18 18 18 
eines Auges bei nicht völliger Gebrauchsfahigkeit 
des andern Auges 18 18 18 
der Sprache . . . .18 18 18 
b) bei einer dem Verluste des Gliedes gleichzuachtenden 
Störung der aktiven Bewegungsfähigkeit · 
einer Hand 18 18 18 
eines Armes 18 18 18 
eines Fußes 18 18 18 
und können diese Zulagen erhalten: " 
c) bei solchen schweren Schäden an sonstigen wichtigen — 
äußern oder innern Körpertheilen, welche in ihren 
Folgen für die Erwerbsfähigkeit einer Verstümmelung 
gleichzuachten sind. 
3. Die unter Ziff. 2 aufgeführten Zulagen, mit Aus- 
schluß jener für Erblindung eines oder beider Augen, dürfen 
den Betrag von monatlich 36 / nur in dem Falle übersteigen, 
wenn die Invalidität durch Verwundung oder äußere Dienst- 
beschädigung herbeigeführt ist. 
  
  
  
194
	        
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