Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1879 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1881. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks von Oberfranken beträgt für das 
Jahr 1881 1°984,150 -, wovon ein Steuerprozent auf 198,841 AM sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1881. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des 
Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes hinsichtlich der Gewährung eines einmaligen Kreis- 
fondszuschusses von 3,000 „A. an die Stadtgemeinde Kronach für die dortige vierkursige 
Raalschule ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Ebenso genehmigen Wir gerne die von dem Landrathe zu Prämien für Erlegung 
von Fischottern bewilligte Position zu 300 J 
3. Gegen den Antrag des Landrathes, es möge gestattet werden, daß sich das ober- 
fränkische Untersuchungsbureau für Nahrungsmittel an einem bei der Position für die 
agrikulturchemische Versuchsstation zu Bayreuth zu 515 —4 sich allenfalls ergebenden Ueber- 
schusse betheilige, besteht keine Erinnerung. 
4. Der Bitte des Landrathes, es möge, gleichwie anderen Kreisen, so auch dem auf 
Industrie hauptsächlich hingewiesenen Regierungsbezirke von Oberfranken aus Centralfonds 
ein Zuschuß für industrielle Zwecke gewährt werden, kann mit Rücksicht auf die knappe 
Bemessung der der Staatsregierung für industrielle Zwecke zur Verfügung stehenden Mittel
	        
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