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sodann die Wittwen= und Waisenfonds-Beiträge der bezeichneten Lehrer-Kategorie zu Gunsten
des benannten Unterstützungsvereins Verzicht leistet, gerne Unsere Genehmigung ertheilen,
betalten Wir Uns die Bestimmung des Zeitpunktes vor, in welchem dieser Beschluß in
Wirksamkeit zu treten hat.
5. Der Landrath hat beschlossen, daß das für einen Zögling des Studienseminars
Anmberg bestimmte Kreisstipendium im Betrage von 180 JTM beim Mangel eines gualificir-
ten Bewerbers aus dem genannten Institute einem vormaligen Zöglinge eines anderen
Studienseminars des Kreises, welcher im Uebrigen die Voraussetzungen für den Genuß
jenes Stipen diums erfüllt hat, zugewendet werde.
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung.
6. Dem Beschlusse des Landrathes hinsichtlich der Gewährung eines einmaligen
Sustentationsbeitrages aus den Erübrigungen der Realschule zu Weiden im IV. Quartale
de Jahres 1880 an den vormaligen Lehramtsverweser an dieser Realschule, H. Schön-
tag, und an den vormaligen Assistenten dieser Anstalt, J. Reidelbach, ertheilen Wir
UGusere Genehmigung.
7. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Errichtung eines zweiten Freiplatzes im
Central-Blinden--Institute zu München ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
8. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirren-
Anstalt Karthaus-Prüll, dann der Kreisrettungsanstalt Burglengenfeld gefaßten Beschlüssen
ertheilen Wir gleichfalls Unsere Allerhöchste Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir dem-
selben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner umsichtigen Förderung der Kreisinteressen
und zugleich die erneuerte Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade aus.
München, den 14. März 1881.
Ludwig.
Dr. v. Tutz. v. Pfeufer. v. Riedel.
Der General-Secretär.
An dessen Statt:
Ministerialrath v. Kopp.
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