Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1879 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1881. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jabr 
1881 2°997,135 JX 41 J, wovon ein Steuerprozent auf 29,971./ 35 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1881. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
4. Der Landrath hat die Bitte gestellt, bei Bescheidung der Gesuche um Gestattung 
des Abtheilungsunterrichtes an den Landschulen allen einschlägigen Verhältnissen wohlwollende 
und ausgedehntere Rechnung zu tragen. 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten hat 
schon bisher bei Würdigung derartiger Gesuche die hier in Betracht kommenden Verhältnisse 
allseitig geprüft und wird denselben auch künftig, soweit es die Schulinteressen zulassen, 
angemessene Rücksicht zuwenden. 
2. Dem Beschlusse des Landraths über die Gewährung einer jährlichen Sustentation 
zu im Ganzen 108 JX an die Pedellswittwe Marie Stadtmüller in Fürth auf die Dauer 
ihres Wittwenstandes ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
3. Deßgleichen genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes über die Verlängerung 
und theilweise Erweiterung des mit der Stadtgemeinde Nürnberg unter'm 12. Oktober 1878
	        
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