Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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44) die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen wegen Geldforderungen betreffend 
(Subhastationsordnung), sowie 
15) das Ausführungsgesetz zum Reichs-Gerichtsverfassungsgesetze, 
46) das Gesetz, die Kosten zur Durchführung von Aenderungen in den Bezirken der inneren 
Verwaltung, dann zur Ausführung der Reichs-Prozeßordnungen und des Reichs-Gerichts- 
verfassungsgesetzes betreffend, 
dann die Gesetze: 
17) zur Ausführung der Reichs-Strafprozeßordnung, 
18) über die Erbschaftssteuer, 
19) über das Gebührenwesen, 
20) die Pensionsanstalt für die Wittwen und Waisen der Advokaten des Königreiches betreffend, 
21) die Entscheidung der Competenzconflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden 
oder dem Verwaltungsgerichtshofe betreffend, 
20 den Hauptetat der Militärverwaltung des Königreiches Bayern für die Zeit vom 1. April 1879 
bis 31. März 1880 betreffend. 
23) den Malzaufschlag betreffend, 
24) die provisorische Steuererhebung für das Jahr 1880 betreffend, 
25) die pfälzischen Eisenbahnen betreffend, 
20) die Behandlung der Gesetzentwürfe über die direkten Steuern betreffend, 
A) die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung, Verbesserung 
und Einrichtung der Kreis-Irrrenanstalt Karthaus-Prüll betreffend, 
W#) die Abänderung einiger Bestimmungen in dem Gesetze über die Einkommmenstener betreffend, 
29) den Branntweinausschlag betreffend, 
30) die Ergänzung des Polizeistrafgesetzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871 betreffend, 
31) einen Kredit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betreffend, 
32) einen Vorschuß-Kredit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betreffend, 
33) den Hauptetat der Militärverwaltung des Königreiches Bayern für die Zeit vom 1. April 1880 
bis 31. März 1881 betreffend, 
34) einen Kredit für Erwerbung des Herzoggartens betreffend, 
35) die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Wahl der Landtags-Abgeord- 
neten vom 4. Juni 1848 betreffend, 
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