Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Normalanlage und zwar in Orten 
mit einer Bevölkerung 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
b. . d. 
— von mehr Betriebsanlage 
S von von als 
Bezeichnung der Gewerbe unter 1000 4000 Dc00 und 
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b) Singspielunternehmungen, ben- 
so gemischte Gesellschaften für 
musikalische, gymnastische Pro- Z 
duktionen und sonstige Schau- Z 
stellungen 112 ——18 —27 36 WMit Ausnahme des Unter- 
nehmers ist für jedes bei 
# den Aufführungen thätige 
Gesellschaftsmitglied die 
Hälfte der Normalanlage 
als Betriebsanlage zu 
berechnen. 
) Schaubudeninhaber für Kunst- 
und Naturmerkwürdigkeiten, für 
Panorama's, Kosmoramass, für 
Wachsfiguren-, Marionetten- 
und mechanische Kunsttheater, 
sowie für sonstige hier nicht 
besonders aufgeführte Gegen- 
stände 6— 9 13 50|18 — Betriebsanlage nach Art.7. 
d) Musiker, welche in der Regel 
in Gemeinschaft Concerte geben 
oder zu Tanzbelustigungen auf- 
spielen (Orchester, Musikgesell- 
schaften, auch Sängergesell- 
schaften) 1 80 70 4 — 5 40|]Mit Ausnahme des Unter- 
nehmers ist für jedes bei 
den Aufführungen thätige 
Gesellschaftsmitglied die 
Hälfte der Normalanlage 
als Betriebsanlage in 
Ansatz zu bringen. 
  
 
	        
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