M 41.
Bei Eintragung des Skalenumfanges sind die äußersten noch deutlich
sichtbaren Theilstriche der Alkoholometerskale und der Thermometerskale auf-
zuführen.
Die Länge der Skalen braucht nur mit einer Genauigkeit von einem
Millimeter ermittelt zu werden.
Falls die Prüfung des Instruments auf mehr als 5 Stellen einer
Skale hat ausgedehnt werden müssen, werden die dafür zu berechnenden Ge-
bühren auf den dazu freigelassenen Zeilen des Aichscheins in der durch das
eingetragene Beispiel ersichtlichen Form vermerkt.
B. Aichschein VII. B. Nr. für Normal-Thermo-Alkoholometer.
r drn zzu.
ist ein mit der Nummer iezeichnete , nach Angabe der Skale von
verfertigtes Normal-Thermo-
Mroholpmeter, nachem es für zuässsi erachtet worden ist, geaicht und sind
die tarmäßigen Gebühren berechnet worden.
Die Alkoholometerstkale Die Thermometerskale Das
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ist einge- reicht at eine st einge- reicht at eine es In-
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theilt in von bis von theilt In von bis von beträgt
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Gebührenberechnung und Schluß wie beim Aichschein VII. A.
Hierbei hat die Eintragung in die Kolumnen für die Eintheilungsbe-
schaffenheit der beiden Skalen nicht in Ziffern, sondern in Worten zu geschehen.
II. Rückgabescheine werden ertheilt
a) für solche noch nicht gestempelte Thermo-Alkoholometer, welche zur
Stempelung nicht zugelassen werden können;
b) für solche bereits gestempelte Thermo-Alkoholometer, welche als
fernerhin im öffentlichen Verkehr unzulässig befunden worden sind.
122°7
811
Rücgabescheine.