Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Auch Steinkohlentheer oder Holzkohlentheer können wegen ihres Gehalts an Karbol- 
säure oder dieser in ihrer Wirkung ähnlichen Stoffen (Kreosot) zuweilen zweckmäßig als 
besinfizirender Anstrich Verwendung finden. 
Höhere Hitzegrade. 
§. 3. 
1. Trockene Hitze) heiße Luft in abgeschlossenen Räumen. Stark 
Fiheiste Räume (Fz. B. Backöfen) mit einer Temperatur von mindestens 1200 C. (960 R.) 
2. Siedendes Wasser und heiße Wasserdämpfe. Durch mindestens 
1 stündiges Kochen der Gegenstände mit Wasser werden die daran haftenden Ansteckungs- 
#offe zerstört. Wasserdämpfe wirken nur dann desinfizirend, wenn sie eine Temperatur von 
nindestens 1000 C. (800 R.) haben. 
3. Flammenfeuer und Glühhitze. Schon durch Ansengen können verschiedene 
Gegenstände desinfizirt werden. Feuerfeste Gegenstände werden in Feuer — Flammenfeuer 
oder glühender Kohle — sehr schnell desinfizirt. « 
Die atmosphärische Luft. 
8. 4. 
Die flüchtigen Ansteckungsstoffe werden, je weiter sie sich in der Luft ausbreiten, desto 
weniger wirksam, so daß eine Ansteckung auf größere Entfernungen von dem erkrankten 
Thiere oder den infizirten Gegenständen nicht mehr stattfindet. Ebenso werden auch An- 
steckungsstoffe an der Oberfläche infizirter Gegenstände durch die Luft allmälig zerstört. Am 
schnellsten und vollständigsten desinfizirt bewegte Luft. Ausbreitung der infizirten Gegen- 
stände an der freien Luft und Luftzug in infizirten Ställen unterstützen wesentlich die 
Desinfektion. 
II. Das Desinfektionsverfahren. 
I. Allgemeine Vorschriften. 
S. 5. 
In besetzten Seuchenställen ist fortwährend für gute Lüftung zu sorgen. Der Dünger 
ist möglichst oft zu entfernen; kann die Entfernung desselben nicht ohne unverhältnißmäßige 
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