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Schwierigkeit erfolgen, so ist für möglichste Trockenlegung der Düngerschichten durch reichliche
Streu zu sorgen. Wo die Umstände es gestatten, ist der Fußboden täglich mit Wasser
abzuspülen oder mit Chlorkalk oder Kalkmilch abzuschlämmen.
8. 6.
Personen, welche in Seucheställen mit den erkrankten Thieren in Berührung gekommen
sind, müssen beim Verlassen der Ställe die Fußbekleidung oder die bloßen Füße reinigen.
Auch ist darauf zu halten, daß Personen, welche mit Thieren, die an der Rotzkrankheit,
dem Milzbrande, oder der Tollwuth erkrankt sind, oder mit den Kadavern oder Kadaver-
theilen solcher Thiere in Berührung gekommen sind, möglichst schnell die Hände und andere
etwa beschmutzte Körpertheile gründlich waschen, und zwar womöglich mit Karbolwasser,
oder mit einer Lösung von übermangansaurem Kali.
C. 7.
Kleidungsstücke von solchen Personen, die sich mit seuchekranken Thieren in deren
Ställen beschäftigt haben, sowie Decken der kranken Thiere werden am schnellsten und
sichersten durch trockene Hitze von mindestens 1200 C. (960 R.), der sie freihängend oder
in lockerer Schichtung in geschlossenen Räumen (in Backöfen) mehrere Stunden hindurch
auszusetzen sind, desinfizirt. Soweit trockene Hitze keine Anwendung finden kann, tritt an
ihre Stelle die Desinfektion durch mindestens ½ stündiges Kochen mit Wasser oder durch
gründliche Räucherung mit schwefeliger Säure oder Chlorgas oder durch wenigstens drei-
tägiges Auslüften im Freien. In letzterem Falle sind die Kleidungsstücke oder Decken
schließlich stark auszuklopfen und rein abzubürsten.
G. 8.
Die Streu der seuchenkranken Thiere und kleinere Quantitäten von Dünger aus dem
Seuchenstalle, sowie die von dem Fußboden abgestoßene oder abgegrabene Erde, werden am
besten verbrannt, oder vergraben oder durch Uebergießen mit Kalkmilch oder mit einer
Lösung von Eisenvitriol bis zur gänzlichen Durchnässung desinfizirt.
Sind die Düngermassen so groß, daß eine genügende Desinfektion derselben nicht
stattfinden kann, so müssen dieselben auf den Acker gefahren und möglichst bald unterge-
pflügt werden.