Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Schwierigkeit erfolgen, so ist für möglichste Trockenlegung der Düngerschichten durch reichliche 
Streu zu sorgen. Wo die Umstände es gestatten, ist der Fußboden täglich mit Wasser 
abzuspülen oder mit Chlorkalk oder Kalkmilch abzuschlämmen. 
8. 6. 
Personen, welche in Seucheställen mit den erkrankten Thieren in Berührung gekommen 
sind, müssen beim Verlassen der Ställe die Fußbekleidung oder die bloßen Füße reinigen. 
Auch ist darauf zu halten, daß Personen, welche mit Thieren, die an der Rotzkrankheit, 
dem Milzbrande, oder der Tollwuth erkrankt sind, oder mit den Kadavern oder Kadaver- 
theilen solcher Thiere in Berührung gekommen sind, möglichst schnell die Hände und andere 
etwa beschmutzte Körpertheile gründlich waschen, und zwar womöglich mit Karbolwasser, 
oder mit einer Lösung von übermangansaurem Kali. 
C. 7. 
Kleidungsstücke von solchen Personen, die sich mit seuchekranken Thieren in deren 
Ställen beschäftigt haben, sowie Decken der kranken Thiere werden am schnellsten und 
sichersten durch trockene Hitze von mindestens 1200 C. (960 R.), der sie freihängend oder 
in lockerer Schichtung in geschlossenen Räumen (in Backöfen) mehrere Stunden hindurch 
auszusetzen sind, desinfizirt. Soweit trockene Hitze keine Anwendung finden kann, tritt an 
ihre Stelle die Desinfektion durch mindestens ½ stündiges Kochen mit Wasser oder durch 
gründliche Räucherung mit schwefeliger Säure oder Chlorgas oder durch wenigstens drei- 
tägiges Auslüften im Freien. In letzterem Falle sind die Kleidungsstücke oder Decken 
schließlich stark auszuklopfen und rein abzubürsten. 
G. 8. 
Die Streu der seuchenkranken Thiere und kleinere Quantitäten von Dünger aus dem 
Seuchenstalle, sowie die von dem Fußboden abgestoßene oder abgegrabene Erde, werden am 
besten verbrannt, oder vergraben oder durch Uebergießen mit Kalkmilch oder mit einer 
Lösung von Eisenvitriol bis zur gänzlichen Durchnässung desinfizirt. 
Sind die Düngermassen so groß, daß eine genügende Desinfektion derselben nicht 
stattfinden kann, so müssen dieselben auf den Acker gefahren und möglichst bald unterge- 
pflügt werden.
	        
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