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lokalssg kostenfrei verabfolgt. Ebendaselbst sind diese Erklärungen einzureichen
und können mündliche Erklärungen abgegeben werden.
Ergeben sich bezüglich einer Steuererklärung erhebliche Anstände, so ist das Rentamt
befugt, von dem Steuerpflichtigen ein spezielles Verzeichuiß der dem Kapitalrentenbezuge zu
Grund liegenden Kapitalforderungen und Renten innerhalb bemessener Ausschlußfrist unter
Androhung einer Ordnungsstrafe bis zu 100 & für den Fall der nicht oder nicht recht-
zeitig erfolgenden Einreichung zu verlangen.
Wer bei den Erklärungen über den Jahresbetrag seiner Kapitalrenten oder der
Kapitalrenten eines von ihm zu vertretenden Pflichtigen wissentlich unrichtige oder unvoll-
ständige Angaben macht, welche zur Verkürzung der Steuer zu führen geeignet sind, macht
sich einer Hinterziehung der Kapitalrentensteuer schuldig und unterliegt einer Geldstrafe im
fünf= bis zwanzigfachen Betrage derjenigen Jahressteuer, deren Hinterziehung unternommen
wurde.
Ist aus den obwaltenden Umständen anzunehmen, daß die Abgabe urrichtiger oder
unvollständiger Erklärungen nicht in der Absicht, die Steuer zu hinterziehen, erfolgte, so
tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 100 J1 ein. «
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MagistratberStadt...........