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XI
Datum Nummer
1 # des Gesetz= und -
der Gesetze, Inhalt Verordnungs- Seitee.
Berordnungen 2c. Blattes.
fähigung für den einjährig freiwilligen Oienst
berechtigter Lehranstalten. betr. 10. 497.
. . « .
23. Juli 1882. Bekanntmachung, die Auslegung und An-
wendung des Reichs-Stempelabgabengefetzes
vom 1. Juli 1681 betr. 11.— 499—5014.
27. — Bekanntmachung, die Realschule in Eich-
stätt, hier die Berechtigung zur Ausstellung
von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst betr. 411. 502.
5. August 1882. Königlich Allerhöchste Verordnung, die
Rückvergütung des Lokal-Malzausschlages
in den Landestheilen diesseits des Rheines ·
betreffend. 12. 503—504.
5. „ – Königlich Allerhöchste Verordnung, die
Rückvergütung des Lokal-Malzaufschlages
in der Pfalz betr. 12. 505 —506.
10. „ — Bekanntmachung, die Namensänderung des «
Reviers Duschlberg betr. 13. 542.
4. Septbr. 1882. Bekanntmachung, die Namensänderung für
das Revier Rötz betr. 44. 543.
11. — Bekanntmachung, die Beseyung der Sub-
altern- und Unterbeamtenstellen bei den
Reichs= und Staaksbehörden mit Militär-
anwärtern betr. 43. 507—541.
— „ Bekanntmachung, die Errichtung der Stelle
eines exponirten Bezirksamts-Assessors in 6
Ludwigsstadt betr. 1s. 548.
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