Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
esth. und Verorduuigs-Blul 
für das 
Königreich Bayern. 
u 
München, den 13. April 1882. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 10. April 1882, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutsch- 
lands in Bayern betr. — Ordensverleihung. — Notiz. 
  
     
  
   
  
Bekanntmachung, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands 
in Bayern betreffend. 
Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern. 
An der Anlage D zum Eisenbahnbetriebsreglement (siehe Gesetz= und Verordnungsblatt 
Nr. 43 Jahrgang 1881) werden nachstehende Aenderungen und Ergänzungen vorgenommen: 
I. Unter Nr. I1 ist Absatz 4 zu streichen bis auf die Worte „Zündschnüre mit Aus- 
nahme der Sicherheitszünder (vergl. unten Nr. V)“. 
II. Unter Nr. 1 1 sind 
in Absatz 2 zu streichen: „Zündungen“ und hinter „Feuerwerkskörper“ ein- 
zuschalten „Zündschnüre“, 
in Absatz 3 zu streichen: „sprengkräftige Zündungen“ und hinter „oder“ ein- 
zuschalten „Zündschnüre (ausschließlich Sicherheitszünder)"“, 
der letzte Satz „Sprengkräftige Zündungen u. f. f.“ zu streichen. 
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