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und Begreifungen kräftig und mächtig seyn, stet, fest und unverbrüchlich voll-
zogen, auch die sämtliche Fürstlich Nassauische Häuser und deren Nachkommen-
schaft sich desselben ruhiglich gebrauchen und genießen sollen und mögen, von
allermänniglich unverhindert, doch Uns und dem heiligen Reich, und sonst
männiglich an seinen Rechten und Gerechtigkeiten unvergriffen und unschädlich.
Und gebieten darauf allen und jeden Kurfürsten, Fürsten, geist= und
weltlichen, Prälaten, Grafen, Freyen, Herren, Ritteren, Knechten, Landmar-
schallen, Landshauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdomen, Vögten,
Pflegeren, Verweseren, Amtleuten, Landrichteren, Schultheißen, Burger-
meisteren, Richteren, Räthen, Burgeren, Gemeinden, und sonst allen anderen,
Unseren, und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden,
Stands oder Wesens die seynd, ernst und vestiglich mit diesem Brief, und
wollen, daß Sie, mehrernannte Fürsten zu Nassau Liebden, dererselben
Fürstliche Häuser und ihre Nachkommenschaft an dem vorbeschriebenen neuen
Erbvertrag, wie obstehet, auch dieser Unser darüber ertheilten Kaiserlichen
Confirmation und Bestättigung nicht hinderen, noch irren, sondern Sie dessen
geruhiglich erfreuen, gebrauchen, genießen und dabey bleiben lassen, darwider
nichts thun, handlen oder vornehmen, noch jemand andern das zu thun ge-
statten, in keine Weiße noch Wege, als lieb einem jeden seye, Unsere und
des Reichs schwere Ungnade und Straf, und darzu eine Poen von fünfzig
Mark löthigen Goldes zu vermeiden, die ein jeder, so oft er freventlich hier-
wieder thäte, Uns halb in Unsere Kaiserliche Kammer, und den andern
halben Theil vielbemelten Fürsten zu Nassau Liebden, deren sämmtlichen
Fürstlichen Häusern oder deren Nachkommenschaft so hierwider beleidiget
würden, unnachlaßig zu bezahlen verfallen seyn solle.
Mit Urkund dieses Briefs besiegelt mit Unserm Kaiserlichen anhangen-
den Insiegel, der geben ist zu Prag den neun und zwanzigsten Tag Monats
Septembris, nach Christi Unsers lieben Herrns und Seeligmachers gnaden-
reichen Geburth im Siebenzehenhundert sechs und achtzigsten, Unserer Reiche