Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
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für das 
Königreich Bayern. 
. 2. 
München, den 4. Januar 1882. 
—————.....—W-JJJ JJ..6 — 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 27. Dezember 1881, den Vollzug des Gesetzes vom 19. Mai 1881 über die Ge- 
werbsteuer, hier die Behandlung der Ab- und Zugänge an der Gewerbsteuer betreffend. — Berichtigung. 
    
Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes vom 19. Mai 1881 über die Gewerbsteuer, hier 
die Behandlung der Ab= und Zugänge an der Gewerbsteuer betreffend. 
Aaqgl. Staatsministerium des Innern und kgl. Staatsministerium der Finanzen. 
Unter Bezugnahme auf den §. 23 der Bekanntmachung vom 9. August 1881, den 
Vollzug des Gesetzes vom 19. Mai 1881 über die Gewerbsteuer betreffend — Ges.= und 
Ver.-Bl. S. 967 ff. — werden hinsichtlich der Behandlung der Zu= und Abgänge bei 
der Gewerbsteuer nachstehende Anordnungen getroffen. 
8. 1. 
Die gemäß 8. 8 Abs. 4 der Bekanntmachung vom Heutigen, die Anzeigen über den 
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