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so hat Unser Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern die dieß—
bezüglichen Verhandlungen mit der Königlich Württembergischen Regierung nicht ausgesetzt
und wird auf eine baldmöglichste Vereinbarung hinwirken.
12. Der Landrath hat zu dem ihm mitgetheilten Eutwurfe eines Uebereinkommens
zwischen den Kreisgemeinden von Schwaben und Neuburg und von Oberbayern über die
durch die Aemter-Organisation vom Jahre 1879 veranlaßte Vermögens-Auseinandersetzung
seine Zustimmung erklärt; Wir ertheilen dem deßffalls gefaßten Beschlusse Unsere
Genehmigung.
Bezüglich der vom Landrathe angeregten Frage der Anspruchsberechtigung der vom
Regierungsbezirke von Oberbayern abgetrennten. Gemeinden auf einen verhältnißmäßigen
Antheil an den Renten des allgemeinen deutschen Schulfonds in München, verweisen Wir
auf die von Unserem Saatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
ergangene Entschließung vom 1. Februar l. Is. Nr. 362.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben
neuerdings Unsere volle Anerkennung seiner einsichtsvollen und opferwilligen Förderung
der Kreisinteressen, insbesondere auf dem Gebiete des öffentlichen Unterrichtes und der
Wohlthätigkeit, aus und versichern ihn Unserer Königlichen Huld und Gnade.
Schloß Berg, den 14. Mai 1882.
Ludwig.
Dr. v. Lutz. Frhr. v. Feilitzsch. v. pfistermeister,
Staatsrath.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär,
Ministerialrath v. Schlereth.