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Verleihung der Würde eines Kron-
Obersthofmeisters.
Seine Majestät der König haben
unter'm 25. Juni ds. Is. allergnädigst ge-
ruht, die erledigte Würde eines Kron-
Obersthofmeisters dem Herrn Fürsten Albrecht
zu Oettingen-Oettingen und Oet-
tingen-Spielberg als Thronlehen auf
Lebensdauer zu verleihen.
Hofdienst-Nachrichten.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 4. Juni l. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, den k. Kammerjunker und
Rittmeister im 2. schweren Reiter-Regiment,
August Grafen Pocci, und Georg von
Staff, genannt von Reitzenstein, auf
allerunterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst-
ihren Kämmerern zu ernennen.
Ordens-Verleihungen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, dem
Kron= Obersthofmeister Fürsten Albrecht zu
Oettingen-Oetttingen und Oettingen-
Spielberg den k. Hausritter-Orden vom
heiligen Hubertus, dann
unter'm 18. Juni l. Is. dem kgl. preuß.
Staatsminister Dr. Lucius, Minister für
Landwirthschaft, Domänen und Forsten, das
Großkreuz des Verdienst-Ordens vom heiligen
Michael zu verleihen.
Königlich Alerhächste Gernehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
Z. Juli l. Is. dem k. Staatsminister der
Finanzen, Emil von Riedel, sowie ferner
dem k. Staatsminister des Königlichen Hauses
und des Aeußern, Krafft Freiherrn von
Crailsheim, die Bewilligung zur An-
nahme und zum Tragen des ihnen von
Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-
Meiningen verliehenen Großkreuzes des her-
zoglich Sachsen = Ernestinischen Hausordens
und des von Seiner Durchlaucht dem Fürsten
zu Schwarzburg-Rudolstadt verliehenen Ehren-
kreuzes l. Klasse des fürstlich schwarzburgischen
Gesammthauses, dann
unter'm 7. Juli ds. Is. dem Ministerial-
rathe im k. Staatsministerium des König-
lichen Hauses und des Aeußern, Karl Ritter
von Oswald, die Bewilligung zur An-
nahme und zum Tragen des ihm von Seiner
Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Meiningen
verliehenen Comthurkreuzes II. Klasse des
herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens,
sowie des von Seiner Durchlaucht dem Fürsten
zu Schwarzburg-Rudolstadt ihm verliehenen
Ehrenkreuzes I. Klasse des fürstlich schwarz-
burgischen Gesammthauses zu ertheilen.