Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
L 
  
rseh= und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
9. 
München, den 19. Januar 1882. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 14. Januar 1882, die Ausführung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 
1878, hier die Vorstände der Anwaltskammern betreffend. — Ordens-Verleibungen. — Königlich Allerhöchste 
Genchmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches 
— iz. 
  
Bekanntmachung, die Ausführung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli. 1878, 
hier die Vorstände der Anwaltskammern betreffend. 
RKönigliches Staatsministerium der Justiz. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 30. Dezember 1879, 2. April 
und 4. November 1880 (Gesetz= und Verordnungsblatt für 1880 Seite 2, 155 und 626, 
Justizministerialblatt Seite 2, 88 und 355) wird der dermalige Personalstand der Vor- 
stände der Amwaltskammern, wie er sich in Folge der gemäß §. 44 Abs. 1, dann §. 46 
der Rechtsamvaltsordnung vorgenommenen Wahlen ergeben hat, nachstehend mit dem 
Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Anwaltskammer Nürnberg in ihrer 
Versammlung vom 18. Dezember 1881 die Zahl der Mitglieder ihres Vorstandes von 
neun auf eilf erhöht hat. 
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