Beil. III. 43
Also geurtheilt und verkündet in öffentlicher Sitzung des Gerichtshofes für Kompetenz-
konflikte am 17. Dezember 1881, wobei zugegen waren: Präsident Dr. von Neumayr,
die Räthe von Beselmiller, von Freitag, Seiffert, Dr. Medicus, Reindl,
Freiherr von Tautphoeus, Oberstaatsanwalt von Küffner und Gerichtsschreiber
Frauendorfer.
unterschrieben sind:
Dr. von Reumayr.
Frauendorfer.
Beilage IV zum Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1882.
Erkenntniß des Gerichtshofes n Kompetenzkonflikte vom 17. Dezember 1881 in Sachen
des Müllers Joseph Eich von Schweinheim gegen die dortige Gemeinde wegen Forderung
eines Funktionsbezuges als Gemeindeausschußmitglied, hier den belahenden Komwetenzkonflit wischen
dem k. Amtsgerichte Aschaffenburg und der k. Regierung von Unterfranken un schaffenburg,
ammer des Innern, betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in Sachen des Müllers Joseph Eich von
Schweinheim gegen die dortige Gemeinde wegen Forderung eines Funktionsbezuges
als Gemeindeausschußmitglied, hier den bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Amts-
gerichte Aschaffenburg und der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer
des Innern, betreffend, zu Recht:
daß in dieser Sache die Betretung des Rechtsweges unzulässig sei.
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