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A. Archivalische:
1) Verstehen der alten Schriften und ihrer Geschichte,
2) Diplomatik,
3) Archivkunde.
B. Historische:
1) Deutsche und europ#ische Geschichte,
2) bayerische Geschichte,
3) mittelalterliche Geographie Deutschlands.
C. Juristische:
4) Deutsche Staats= und Rechtsgeschichte,
2) Hauptbegriffe und Grundsätze des bürgerlichen Rechts,
3) Kirchenrecht.
D. Sprachliche:
Französische Sprache.
S. 20.
Bei der schriftlichen Prüfung sind dem Kandidaten aus jeder Disziplin eine oder
zwei Probeaufgaben, dann aus den Abtheilungen A und C ein praktischer Fall zur Be-
arbeitung vorzulegen.
In der Abtheilung A soll eine Urkunde oder ein anderes Archivale gleichsam für die
Herausgabe im Druck mit den nöthigen Erlänterungen bearbeitet werden.
In der Abtheilung C ist der praktische Fall aus Akten und Archivalien behufs Ent-
werfung eines Berichtes zu entnehmen.
In der Abtheilung D ist eine französisch geschriebene Urkunde oder ein sonstiges fran-
zösisch abgefaßtes Schriftstück in das Deutsche zu übertragen, und eine kurze Inhaltsangabe
desselben in französischer Sprache anzufertigen.
S. 21.
Das k. allgemeine Reichsarchiv wird eine Reihe solcher Fragen dem k. Staatsmini-
sterinm des Innern unterbreiten, welches sie im Einvernehmen mit dem Staatsministerinm
des k. Hauses und des Aeußern für jede Prüfung bestimmen und bei der Auswahl darauf