Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1881 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1883. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1883 3/027,025 -, wovon ein Steuerprozent auf 30,270 4 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die von dem Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir 
nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Wunsche des Landrathes auf Zuwendung eines größeren Zuschusses aus 
Centralfonds für die Unterstützung dürftiger Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten ver- 
mögen Wir wenigstens zur Zeit eine Berücksichtigung nicht zuzuwenden, da im Staats- 
Budget für die laufende Finanzperiode die betreffende Position für diesen Zweck wesentlich 
abgemindert und dadurch die Nothwendigkeit eingetreten ist, die Unseren Kreisregierungen 
bisher zur Verfügung gestellten Zuschüsse in erheblicher Weise zu kürzen. 
2. Aus Anlaß der Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Heimzahlung des auf 
Grund des Gesetzes vom 12. April 1876 aufgenommenen Kreisanlehens zur Beschaffung 
der Mittel für die Unterstützung dürftiger Gemeinden des Kreises in der Ausführung noth- 
wendiger Schulhausbauten beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten, die gestellten Anträge einer näheren Würdigung zu 
unterstellen und dem Landrathe bei seiner nächsten Versammlung die nothwendigen Vor- 
lagen mittheilen zu lassen.
	        
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