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5. Der Landrath hat die Annahme der von dem Rentner Heinrich Hilgard mit
einem Kapitale von circa 55000 -X für Studirende aus dem Regierungsbezirke der Pfalz
begründeten Stipendienstiftung erklärt; dieser Beschluß erhält hiermit Unsere Genehmigung.
6. Der Beschluß des Landraths, die Renten des Maximilians-Getreidefonds für das
Jahr 1883 zu Gunsten der vom Wetter beschädigten Landestheile zu verwenden, erhält
Unsere Genehmigung.
7. Dem Beschlusse des Landraths bezüglich der Einleitungen zur Reorganisation der
pfälzischen Brandversicherungs-Anstalt ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
8. Der Landrath hat wiederholt die Erhöhung des Staatszuschusses zum pfälzischen
Landgestüt auf 40000 J beantragt. Bezüglich dieses Antrags verweisen Wir auf
Ziff. IV Nr. 3 des Landraths-Abschiedes vom 13. Mai v. Is., wornach Unser Staats-
ministerium des Innern beauftragt wurde, bei Aufstellung des Budgets für die XVII.
Finanzperiode auf die vom Landrathe gestellte Bitte thunlichst Rücksicht zu nehmen.
9. Dem Beschlusse des Landraths, eine Pensionskasse für pfälzische Kreisbedienstete
und deren Relikten als Kreisanstalt zu errichten, sowie den bezüglichen, den gedruckten
Landraths-Verhandlungen beigefügten Statuten ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung,
und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern, alsbald die nöthigen weiteren
Einleitungen zu treffen.
Ferner genehmigen Wir, daß zu dieser Pensionskasse behufs allmähliger Ansamm-
lung eines zinstragenden Kapitalstocks derselben 36 Jahre lang aus Kreismitteln ein Zu-
schuß von je 3000 JTX geleistet werde, und geben Uns zugleich der Erwartung hin, daß,
wenn in der Folge wider Vermuthen der Fall der Unzulänglichkeit der ordentlichen Ein-
nahmen der Pensionskasse zur vollständigen Bestreitung der Pensionen und Alimentationen
eintreten sollte, der Landrath, statt die Pensions= und Alimentationssätze reduziren zu
lassen, den fehlenden Betrag aus Kreismitteln zuschießen werde.
10. Die kgl. bayerische Staatsregierung hat zu der neuerlich von Elsaß-Lothringen
lebhafter betriebenen Herstellung einer für die Zwecke der großen Schifffahrt bestimmten
Kanalverbindung von Ludwigshafen durch die bayerische Pfalz und das Unterelsaß nach
Straßburg, bezüglich welcher ihr ein ausgearbeitetes Projekt bisher nicht in Vorlage ge-
kommen ist, noch in keiner Weise Stellung genommen.
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