Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

126 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
Al. * 
  
III. 
  
  
Uebertrag 
Titl. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes 
vom 10. November 1861 . . . 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge— 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 18, 000 M. 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90 JX für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 JMX für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen 403,502 X+K 42 J 
b) desgleichen aus Kreisfonds an Lehrer vom 2ten Jahr nach 
erstandener Anstellungsprüfung bis zum Eintritt in die 
staatlichen Dienstalterszulagen 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unter- 
stützungen für das aktive Lehrerpersonal 
Titl. G6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen 
Titl. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen 
und zu Schulhausbauten: 
182 — — — — 
b) Beiträge zu Schulhausbauten 
– 
98533 
179286 
13106 
15000 
— 
1 
61 
25 
  
Latus 
  
305925 
86 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.