Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

142 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1881 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1883. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1883 3·°469,743 4 57 J, wovon ein Steuerprozent auf 34,6974 43 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes über die Verwendung eines Betrages von 324 —+ 
aus den am Etat der Kreisrealschule in Nürnberg pro 1882 erzielten Erübrigungen zur 
versuchsweisen Wiedererrichtung einer zweiten Elementar-Zeichenklasse an der mit genannter 
Anstalt verknüpften gewerblichen Fortbildungsschule ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
2. Der Landrath hat die Bitte gestellt, soweit thunlich, für baldige Reaktivirung ein- 
zelner, in Folge früherer Landrathsbeschlüsse vorbehaltlich der Wiederverwendung in den 
Ruhestand versetzter Reallehrer Sorge zu tragen und jedenfalls von der Beförderung von 
Assistenten oder Lehramtsverwesern der treffenden Unterrichtssparten an einer der Real- 
schulen des Kreises insolange abzusehen, als diese zur Disposition gestellten Lehrer mit so- 
genanntem Wartegelde der Kreisgemeinde zur Last fallen. 
Wir werden dieser Bitte bei gegebenen Gelegenheiten, soweit thunlich, Berücksichtigung 
zuwenden. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes über Erhöhung der seitherigen Position für 
Stipendien an Absolventen mittelfränkischer vierkursiger Realschulen haben Wir gerne
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.