11. 145
Festgesetzter
Cap. 8. Vortrag Betrag
Uebertrag 0097 34
III| 1 Titl. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse:
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes
vom 10. November 1861 . . .6547388
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge-
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 131189 —
c) zur Gewährung von Zulagen von je 90 M an alle Ver-
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 30,000 = — —
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in
den in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeich-
neten Gemeinden und zwar der wirklichen Lehrer auf
850 M und der Verweser auf 720 JX aus Kreisfonds 61827 —
e) zur Aufbesserung des Minimaleinkommens der Lehrer in
den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeich-
neten Gemeinden auf 1000 JX aus Kreisfonds 14000 —
l) zur Erhöhung der Schulgehilfengehalte, vielmehr der Na-
turalverpflegs-Aversa auf 158 M 31520 —
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen
in Quinquennien à 90 M. für die wirklichen Schullehrer
und à 45 — für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen 323,111.% 25 J — —
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 —
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unter-
stützungen für das aktive Lehrerpersonal 4500 —
Latus 367607 22