Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
  
  
  
  
  
11. 145 
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
Uebertrag 0097 34 
III| 1 Titl. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes 
vom 10. November 1861 . . .6547388 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 131189 — 
c) zur Gewährung von Zulagen von je 90 M an alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 30,000 = — — 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in 
den in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeich- 
neten Gemeinden und zwar der wirklichen Lehrer auf 
850 M und der Verweser auf 720 JX aus Kreisfonds 61827 — 
e) zur Aufbesserung des Minimaleinkommens der Lehrer in 
den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeich- 
neten Gemeinden auf 1000 JX aus Kreisfonds 14000 — 
l) zur Erhöhung der Schulgehilfengehalte, vielmehr der Na- 
turalverpflegs-Aversa auf 158 M 31520 — 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien à 90 M. für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 — für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen 323,111.% 25 J — — 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 — 
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unter- 
stützungen für das aktive Lehrerpersonal 4500 — 
Latus 367607 22 
  
  
 
	        
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