Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1881 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1883. 
Die Steuerprinzipalfumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt 
für das Jahr 1883 3“599,852 J— , wovon ein Steuerprozent auf 35,998 J4 52 J 
sich berechnet. v 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Ent- 
schließungen: 
1. Der Landrath hat das ihm vorgelegte Gehaltsregulativ für die Hauptlehrer an 
den gewerblichen Fortbildungsschulen des Regierungsbezirkes behufs Bemessung der denselben 
und ihren Hinterlassenen gegen die Kreisfonds auf Grund der Ziffer IV 8 des Land- 
rathsabschiedes vom 28. März 1877 zustehenden Pensionsansprüche angenommen. 
Diesem Beschlusse, welcher die Beziehungen dieses Lehrerpersonales zu den Gemeinden, 
in welchen gewerbliche Fortbildungsschulen bestehen, unberührt läßt, ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
2. Den Beschlüssen über Bildung eines Kreisschulfondes aus den Ersparnissen, 
welche sich an den aus Kreismitteln bestrittenen Positionen zu Cap. III §. 1 der Aus- 
gaben des Kreisbudgets jeweils ergeben, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch die Errichtung einer 4. Studienlehrer- 
stelle an der isolirten Lateinschule zu Lindau ermöglichet ist, ertheilen Wir gerne Unsere
	        
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