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Landrathe vorgelegten Rechnungen übex die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1881 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1883.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg
beträgt für das Jahr 1883 2°095,050 , wovon ein Steuerprozent auf 20,950 +
sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Bezüglich der vom Landrathe außerdem gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir nach-
stehende Entschließungen:
1. Der Landrath hat die für das Jahr 1883 postulirten Mittel zur Organisation
der Schullehrer-Fortbildungskurse nicht genehmigt.
Wir bedauern diesen Beschluß, welcher die für die nothwendige Fortbildung der
Volksschullehrer des Regierungsbezirkes getroffenen Einrichtungen hemmt, und vertrauen zur
Opferwilligkeit des Landrathes, daß derselbe bei der nächsten Versammlung die für den er-
sprießlichen Zweck erforderlichen Mittel nicht vorenthalten werde.
2. Von dem Beschlusse des Landrathes, daß der vierkursigen Realschule in Weiden
mit Beginn des Schuljahres 1883|/84 die Zuschüsse aus Kreisfonds zur Bestreitung der
Exigenz nicht mehr gewährt werden sollen, haben Wir mit Bedauern Kenntniß genommen.
Indem Wir der Stadtgemeinde Weiden anheimstellen, zu ermessen, ob und in wieweit,
dann eventuell in welcher Weise sie etwa aus Anlaß dieses Landrathsbeschlusses irgend
welchen Rechtsanspruch gegen die Kreisgemeinde geltend zu machen in der Lage sei, be-