Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

16. 211 
auftragen Wir Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, der Oberpfalz und von 
Regensburg, bei der nächsten Landrathsversammlung nach vorgängigen weiteren Erhebungen, 
insbesondere nach Einvernahme der Stadtgemeinde Weiden über die Frage der Forterhaltung 
der genannten Realschule und die Aufbringung der hiezu erforderlichen Mittel, die Wieder- 
bewilligung eines angemessenen, der Leistungsfähigkeit der betheiligten Gemeinde entsprechen- 
den Kreisfondszuschusses zu beantragen. 
Dabei geben Wir Uns der Erwartung hin, daß der Landrath der Oberpfalz und 
von Regensburg seinerzeit in gerechter Würdigung der obwaltenden Verhältnisse die an ihn 
gelangenden, auf Erhaltung der Realschule zu Weiden abzielenden Anträge einer umsichtigen 
und wohlwollenden Würdigung unterstellen und seinerseits gerne und nach Kräften zur Er- 
haltung einer Anstalt beitragen werde, welche vermöge ihres Zweckes und ihrer gesammten 
Einrichtungen, wie vermöge ihrer örtlichen Lage und seither erprobten Wirksamkeit für 
einen namhaften Theil des oberpfälzischen Regierungsbezirkes von besonderer Bedeutung ist. 
3. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt 
Karthaus-Prüll gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, erkennen Wir im Uebrigen 
dessen Eifer bei Förderung der Kreisinteressen wohlgefällig an, und ertheilen demselben die 
Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 17. März 1883. 
Ludwig. 
Dr. v. Futz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
34“
	        
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